Pflichten und Fristen für die Eintragung im Stammdatenregister für Solaranlagen

Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals. WICHTIG: Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

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